Höhere Berufsbildung
Die Berufsprüfung zur/zum Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis wird von der Prüfungskommission PK geplant, organisiert und durchgeführt.
Zulassungsbedingungen in aller Kürze
Schulbildung
Abgeschlossene Berufsausbildung mit Fähigkeitszeugnis oder einem anderen gleichwertigen Ausweis oder Matura (alle Typen).
Ausbildungsplatz
Mindestens eine dreijährige berufsspezifische, ganztägige (5-Tage-Woche) praktische Tätigkeit als Hörgeräte-Akustiker/in.
Ausführliche Informationen:
Die Berufsprüfung BP wird in naher Zukunft durch ein neues Angebot im Bereich der Höheren Berufsbildung HBB abgelöst. Hörsystemakustik Schweiz und der Partnerverband AKUSTIKA werden die aktuelle Prüfungsordnung umbauen. Ziel ist es, die neuen Regularien auf 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit ist gewährleistet, dass die ersten Hörsystemakustiker/innen EFZ aus der beruflichen Grundbildung nahtlos eine Bildungsmassnahme im Bereich der Höheren Berufsbildung antreten und den Fachausweis erwerben können.